Vorsorge für den Krankheitsfall

Wenn ein Patient aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seine Wünsche bezüglich der medizinischen Versorgung nicht mehr äußern kann, bedeutet dies für die Angehörigen eine Doppelbelastung.

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche Maßnahmen Sie in diesem Falle wünschen oder auch ablehnen. Das setzt den Ärzten einen klaren Handlungsspielraum und gibt Ihren Angehörigen Entscheidungssicherheit.

Sprechen Sie mit Ihrer Familie und dem Arzt Ihres Vertrauens darüber. Erste Informationen und Downloads finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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